AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Allvater Biosolutions GmbH, Am Neuland 9a, 82347 Bernried (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Angebote des Anbieters sind bis zur Annahme freibleibend.

(4) Der Kunde versichert Unternehmer zu sein. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters bestätigt. Die Bestätigung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen. Mit Vertragsschluss akzeptiert der Kunde die AGB des Anbieters.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vom Anbieter versendeten E-Mails zugestellt werden können. Insbesondere ist auf Tippfehler in der bei der Bestellung angegebenen E-Mail Adresse zu achten und im zeitlichem Umfeld der Bestellung der Spam-Ordner des E-Mail Postfaches regelmäßig zu überprüfen.

(3) Ein Anspruch auf eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden wird ausgeschlossen. Den Parteien bleibt es jedoch vorbehalten Stornierungsbedingungen auch nachvertraglich auszuhandeln.

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, können die Parteien vom Vertrag zurücktreten.

(3) Lieferverzögerungen die aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Verschulden des Kunden entstehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sofern es in der Lieferkette des Anbieters zu Verzögerungen kommt, verlängern sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Der Kunde hat in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

(2) Der Anbieter behält sich gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, sofern er Unternehmer ist und eine schriftliche Zustimmung des Anbieters vorliegt. Alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des vollständigen Rechnungswertes vorzeitig an den Anbieter ab. Die Verarbeitung der Ware hat auf die Wirksamkeit der Abtretung keinen Einfluss. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, ohne dass die Befugnis des Anbieters zur Einziehung der Forderungen davon berührt wird. Der Anbieter sieht von einer Einziehung der Forderungen ab, solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und/oder der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter abschlagsfrei erfüllt, und/oder nicht in Zahlungsverzug gerät.

§ 5 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Vorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Vorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Kunden bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(5) Die Geheimhaltung gilt weiterhin nicht für die Referenznennung nach § 7 der AGB.

§ 6 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die in Angeboten des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.

(2) Die entsprechenden Versandkosten oder Speditionskosten werden dem Kunden gegenüber angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Sofern eine erneute Lieferung erforderlich wird, die nicht der Anbieter zu vertreten hat, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.

(3) Das Versendungsrisiko trägt der Kunde.

(4) Kommt es zu einer erheblichen Preiserhöhung eines oder mehrerer Rohstoffe, die zur Belieferung der bestellten Produkte erforderlich sind, ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Parteien keine Einigung über einen neuen Kaufpreis erzielen. Wird der Vertrag aus diesem Grund beendet, so kann der Kunde diesbezüglich keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend machen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten zu beweisen, dass eine Preiserhöhung nicht erheblich gewesen ist.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung vornehmen. Sofern ein Einzug per Lastschriftmandat erfolgt, gilt Folgendes:

Der Einzug per Lastschrift setzt die Erteilung eines Lastschriftmandates voraus. Mit Erteilung des Mandates ermächtigt der Kunde den Anbieter den fälligen Betrag vom Konto einzuziehen.

Etwaige Rücklastschriftgebühren übernimmt der Anbieter nicht. Der Anbieter kann den Einsatz der Software bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigern oder beenden. Bei Beendigung der Nutzung durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, soweit auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

(5) Die Aufrechnung gegenüber dem Anbieter steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung abschlagsfrei an den Anbieter gezahlt hat.

§ 8 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen beträgt 12 Monate.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Kunden Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Anbieter bereit zu halten.

(3) Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Insbesondere kann es nach Erneuerungen im Sortiment der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern die Veränderungen für den Kunden zumutbar sind.

(4) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich im Angebot zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 9 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung wird auf den Auftragswert beschränkt.

(4) Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt

(2) Soweit der Kunde die Daten von Dritten (z.B. Mitarbeiter) übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Kunden bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieteroder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Der Anbieter versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

§ 11 Referenzen

Der Anbieter ist berechtigt den Kunden auf seiner Webseite oder in Social Media Auftritten unentgeltlich als Referenz anzugeben. Diesbezüglich darf der Anbieter auch Logos des Kunden einbinden. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.

§ 12 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde hat dergestalt im Rahmen seiner zumutbaren Möglichkeiten mitzuwirken, dass der Anbieter in die Lage versetzt wird die Lieferung vollständig und vereinbarungsgemäß zu erbringen.

(2) Der Kunde hat entsprechende Anweisungen zu den Produkten zu erfolgen, sofern solche vorhanden sind.

(3) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen im Umgang mit den Produkten verantwortlich.

(4) Der Kunde versichert, dass die Produkte nicht für Zwecke eingesetzt werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu wider laufen.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Die AGB können durch den Anbieter mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Der Kunde hat diesbezüglich ein Widerspruchsrecht binnen 30 Tagen ab Bekanntgabe der Änderung.

(2) Bei Widerspruch des Kunden ist der Anbieter berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder den Vertrag zu den alten Bedingungen fortzuführen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters in Bernried (Bayern).

§ 15 Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.


Stand: 20. Juni 2023

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